Verbandsstruktur
Vorstand
Der Vorstand besteht laut Satzung aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Obmann des Güteausschuss, dem Geschäftsführer und bis zu drei weiteren, insgesamt maximal acht Mitgliedern. Die VQSD-Mitgliederversammlung hat am 03.11.2011 folgende Mitglieder in den Vorstand gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
Mitglieder im Vorstand
| 1. Vorsitzender | Dr. Reinhard Speerschneider, Rinnthal |
| Stellvertretender Vorsitzender | Adolf Kreimer, Gescher |
| Stellvertretender Vorsitzender | Uwe Schmittberger, Friedberg |
| Beisitzer | Prof. Dr. sc. Dieter Meyer, Potsdam |
| Beisitzer | Wolfgang Lahmeyer, Darmstadt |
| Beisitzer | Martin Peitzmeier, Neu-Eichenberg |
| Obmann Güteausschuss | Dr. Joachim Müsken, Stuttgart |
Geschäftsstelle
| Geschäftsführung | Dr. rer. hort. Petra Maria Bloom |
Güteausschuss
Der Güteausschuss besteht aus mindestens zwei Vertreter aus den Reihen der Gütezeichenbenutzer des VQSD sowie mindestens drei Vertreter von Einrichtungen und Institutionen, die sich mit Forschung, Analytik, Beratung und Anwendung von Recyclingdüngern sowie dem Geschäftsführer.
Der Güteausschuss hat folgende Aufgaben
- Erarbeitung von Vorlagen für Güte- und Prüfbestimmungen und allgemeiner Anwendungsempfehlungen für Recyclingdünger und Einbringung dieser Vorlagen in den Bundesgüteausschuss der BGK.
- Prüfung der Anträge von Mitgliedern auf Verleihung der RAL-Gütezeichen, die über den Verein an die BGK weitergeleitet werden, durch Sichtung auf Vollständigkeit und Konformität mit den Güte- und Prüfbestimmungen.
- Überwachung der Zeichenbenutzer auf Einhaltung der Gütezeichensatzung der BGK nebst Durchführungsbestimmungen.
- Erarbeitung allgemeiner Qualitätsstandards und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung für Recyclingdünger.
- Unterstützung und Beratung des Vorstands in Angelegenheiten der Gütesicherung sowie bei der Vergabe von Forschungsaufträgen.
Mitglieder im Güteausschuss
| Dr. Joachim Müsken, Stuttgart | Obmann |
| Karl-Toni Zöller, Neu Eichenberg | Zeichennehmer Vererdung |
| Dr. Steffen Stölzer, Goslar | Zeichennehmer Kompostierung |
| Werner Otto, Hilchenbach | Abwasserreinigung |
| Jan-Christian von Hülst, Johannesberg | Zertifizierungssysteme |
| Dr. Hartmut Hoffmann, Hersbruck | Umweltverband |
| Eleonore Marciniszyn, Neu Eichenberg | Hygiene |
| Gerd Sander-Nather, Kalletal | Zeichennehmer Verwertung |
| Prof. Dr. Stefan Gäth, Gießen | Forschung |
Mitglieder
Die Satzung des VQSD sieht Mitgliedschaften als ordentliches Mitglied, Fördermitglied und Ehrenmitglied vor.
- Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften werden, die gütegesicherte Stoffe gemäß § 2 (1) VQSD-Satzung produzieren, herstellen, vertreiben, verwerten oder vermitteln.
- Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften werden, die ein berechtigtes Interesse an dem unter § 2 (2) VQSD-Satzung genanntem Zweck des Vereins haben.
- Fördernde Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden, die ein den Vereinszweck anerkennendes Interesse haben und den Verein unterstützen möchten, ohne ordentliches Mitglied zu sein.
- Als Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten ernannt werden, die sich in hervorragendem Maße Verdienste um den Verein erworben haben.