Klärschlamm ist das am besten kontrollierte Düngemittel

Düngemittel- und Abfallrecht

Klärschlamm wird seit Jahrzehnten erfolgreich mit nachweislich positiven Ergebnissen in Praxis und Forschung angewendet. Kein anderes Düngemittel wird intensiver kontrolliert und dokumentiert.

Klärschlamm unterliegt wie jedes andere Düngemittel den Qualitätsanforderungen der  Düngemittelverordnung (DüMV), in der die Standards für Nährstoff- und Schadstoffgehalte und notwendige Warendeklaration festgeschrieben sind. Voraussetzung für fachgerechte Anwendung ist eine Düngeplanung gemäß Düngeverordnung (DüV). Darüber hinaus wird jede Anwendung von Klärschlamm oder Aufbereitungsprodukten von Klärschlamm in eine Lieferscheinverfahren gemäß Klärschlammverordnung (AbfKlärV) dokumentiert.  

Die sachgerechte Anwendung von Klärschlamm hält den Vergleich mit anderen Düngemitteln in jeder Hinsicht stand.

Nährstoffsenke

© Grafik VQSD
© Grafik VQSD

Klärschlämme besteht zu mehr als 99 % aus pflanzenbaulich nutzbaren Nähr- und Humusstoffen und sind daher eine „Nährstoffsenke“. Durch die Düngung und Bodenverbesserung mit Klärschlamm und Klärschlammkompost wird eine Vielzahl von umweltrelevanten Effekten erzielt: Verminderung von Humusabbau, Reduktion der Bodenverdichtung, Förderung und Erhalt der Bodenfruchtbarkeit etc..