Gütesicherung „AS-Düngung“
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Die "Gütesicherung „AS-Düngung“ umfasst Anforderungen an Klärschlamm als Produkt, an den Abwasserreinigungsprozess sowie an die landwirtschaftliche Verwertung. Dabei steht „AS“ für Abwasserschlamm und „Düngung“ dafür, dass nicht nur der Dünger, sondern die gesamte Verwertungskette bis hin zur Anwendung der Gütesicherung unterliegt. Das RAL-Gütezeichen „AS-Düngung“ schafft Transparenz von der Kläranlage bis zur Pflanzenwurzel. Erzeuger und Verwerter von Abwasserschlamm sind dabei gleichermaßen für die Qualität von Dünger und Düngung verantwortlich. Die Gütezeichennutzer, das heißt teilnehmende Kläranlagenbetreiber (Erzeuger) und beauftragte Dritte (Verwerter) unterziehen sich dabei freiwillig unabhängigen Kontrollen, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen. Konkrete Ahnungs- und Ausschlusskriterien sind elementare Bestandteile der Gütesicherung. Die Gütesicherung „AS-Düngung“ garantiert, dass die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften zum Düngemittelrecht, Umwelt- und Gewässerschutz sowie zur Arbeits- und Betriebssicherheit beachtet werden. Gesetzliche Höchstwerte werden eingehalten. Hinzu kommt die Selbstverpflichtung zur ständigen Qualitätsverbesserung und Optimierung der betrieblichen Prozesse, was die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter mit einschließt. Eine gütegesicherte Verwertung von Abwasserschlamm wird dem RAL-Gütezeichen 247 „AS Düngung“ ausgewiesen. Grundlagen und Anforderungen sind in den Güte- und Prüfbestimmungen sowie in den mitgeltenden Unterlagen der Gütesicherung "AS-Düngung" definiert. Diese enthalten Anforderungen an Eigen- und Fremdüberwachung. Die Gütesicherung erfolgt in drei Stufen. |
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| 1. Kontrolle der Ausgangsstoffe | 2. Prüfung und Bewertung des Klärschlamms | 3. Anwendung nach Plan |
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Laporanalytik gemäß AbfKlärV:
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| Begutachtung Abwasserreinigungsprozess | Fremdüberwachung, Bewertung und Deklaration der Produktqualität | Begutachtung Verwertungsprozess |