Möglichkeiten der Mitgliedschaft

Die Satzung des VQSD sieht Mitgliedschaften als ordentliches Mitglied und Fördermitglied vor.

  • Ordentliche Mitglieder können Erzeuger von Düngern und Substraten wie z.B. Betreiber von Kläranlagen, Kompostierung- und Vererdungsanlagen oder mit der Verwertung von Düngern und Substraten beauftragte Dritte sein, die an der Gütesicherung teilnehmen möchten.
  • Ordentliche Mitglieder können auch Personen und Personengesellschaften werden, die ein berechtigtes Interesse am Zweck des Vereins haben.
  • Fördernde Mitglieder können Personen werden, die den Verein unterstützen möchten, ohne ordentliches Mitglied zu sein.

Antrag auf Mitgliedschaft

VQSD-Satzung

VQSD-Beitragsordnung