Möglichkeiten der Mitgliedschaft
Die
Satzung des VQSD sieht Mitgliedschaften als ordentliches Mitglied und Fördermitglied vor.
- Ordentliche Mitglieder können Erzeuger von Düngern und Substraten wie z.B. Betreiber von Kläranlagen, Kompostierung- und Vererdungsanlagen oder mit der Verwertung von Düngern und Substraten beauftragte Dritte sein, die an der Gütesicherung teilnehmen möchten.
- Ordentliche Mitglieder können auch Personen und Personengesellschaften werden, die ein berechtigtes Interesse am Zweck des Vereins haben.
- Fördernde Mitglieder können Personen werden, die den Verein unterstützen möchten, ohne ordentliches Mitglied zu sein.
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