VQSD-Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Verordnungen (Stand: 20.12.2019)
Darüber hinaus soll der weiteren Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung von Düngemitteln aus Abwasserschlamm entgegengewirkt werden.
Die Novellierung der Düngeverordnung (DüV) im Jahr 2017 stellt die Kreislaufwirtschaft bereits vor neue Herausforderungen im Bereich der Dokumentation sowie Düngeplanung. Die Reduzierung der Stickstoffdüngung um pauschal 20 Prozent unter Bedarf in Gebieten von Grundwasserkörpern im schlechten chemischen Zustand ist fachlich fragwürdig. Eine erneute Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen, ohne die Wirkung der bereits erfolgten Maßnahmen umfänglich evaluiert zu haben, halten wir für fachlich nicht korrekt.
Der VQSD weist jedoch erneut darauf hin, dass wir es für unbedingt notwendig erachten, die Art und Weise der Erfassung der Nitratbelastung im Grundwasser in Deutschland, mit dem Ziel einer besseren Repräsentativität, anzupassen.